Finanzen

 

 

 

Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe

Sitz Markgröningen

Landkreis Ludwigsburg

 

I. Die Verbandsversammlung hat am 19.04.2023 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in der jeweiligen Fassung, in Verbindung mit den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) den Wirtschaftsplan 2 0 2 3 beschlossen.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2 0 2 3 (01.01.2023 – 31.12.2023) wird festgestellt:

 

1. Erfolgsplan                                                                                                                     EUR

 

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

1.945.200

 

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

1.945.200

 

Jahresergebnis

0

 

2. Liquiditätsplan                                                                                                                EUR

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.895.200

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.428.000

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

467.200

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.231.500

2.6

veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 2.231.500

2.7

veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

-1.764.300

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.205.500

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

441.200

2.10

veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

1.764.300

2.11

veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10)

0

 

3. Kreditaufnahmen                                                                                                           EUR

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

2.205.500

 

4. Verpflichtungsermächtigungen                                                                                   EUR

Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

365.600

 

5. Kassenkredite                                                                                                                 EUR

Höchstbetrag der Kassenkredite

400.000

6. Die Jahresumlage (Betriebskostenumlage) nach § 12 der Verbandssatzung wird

vorläufig auf                                                                                                    1.855.400 €

festgesetzt.

 

Sie setzt sich zusammen aus:

 a)  der Umlage der festen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 a) der Verbandssatzung in

      Höhe von 8.436,46 € je Liter pro Sekunde Beteiligungsquote

      b)  der Umlage der beweglichen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 b) der Verbands- 

satzung in Höhe von 0,61140 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser.

 

7. Eine Umlage für den Kapitalbedarf (Vermögensumlage) nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung wird im Wirtschaftsjahr 2023 nicht erhoben.

 

Die endgültige Höhe der Betriebskosten- und Vermögensumlage (Nr. 6 und 7) werden von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2023 festgesetzt.

 

ausgefertigt: 19.04.2023

Rainer Schäuffele, Verbandsvorsitzender

 

II. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 08.05.2023, Az.: L-02 / 902.51

    die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023

    gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

 

    Gleichzeitig wurden

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen

      Kreditaufnahmen für den Liquiditätsplan des Wirtschaftsplans i.H.v. 2.205.500 €,

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die durch Kredite zu finanzierende

      Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für den Liquiditätsplan des  

      Wirtschaftsplans i.H.v. 365.600 €

    sowie

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite für

      den Wirtschaftsplan i.H.v. 400.000 €

    genehmigt.

 

          BWG 815.91: Wirtschaftsplan 2023/22.05.2023-Hu.