Finanzen
Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe
Sitz Markgröningen
Landkreis Ludwigsburg
I. Die Verbandsversammlung hat am 19.04.2023 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in der jeweiligen Fassung, in Verbindung mit den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) den Wirtschaftsplan 2 0 2 3 beschlossen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2 0 2 3 (01.01.2023 – 31.12.2023) wird festgestellt:
1. Erfolgsplan EUR
|
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge |
1.945.200 |
|
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen |
1.945.200 |
|
Jahresergebnis |
0 |
2. Liquiditätsplan EUR
2.1 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit |
1.895.200 |
2.2 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit |
1.428.000 |
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
467.200 |
2.4 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
0 |
2.5 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
2.231.500 |
2.6 |
veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) |
- 2.231.500 |
2.7 |
veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
-1.764.300 |
2.8 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
2.205.500 |
2.9 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
441.200 |
2.10 |
veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) |
1.764.300 |
2.11 |
veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) |
0 |
3. Kreditaufnahmen EUR
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen |
2.205.500 |
4. Verpflichtungsermächtigungen EUR
Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
365.600 |
5. Kassenkredite EUR
Höchstbetrag der Kassenkredite |
400.000 |
6. Die Jahresumlage (Betriebskostenumlage) nach § 12 der Verbandssatzung wird
vorläufig auf 1.855.400 €
festgesetzt.
Sie setzt sich zusammen aus:
a) der Umlage der festen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 a) der Verbandssatzung in
Höhe von 8.436,46 € je Liter pro Sekunde Beteiligungsquote
b) der Umlage der beweglichen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 b) der Verbands-
satzung in Höhe von 0,61140 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser.
7. Eine Umlage für den Kapitalbedarf (Vermögensumlage) nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung wird im Wirtschaftsjahr 2023 nicht erhoben.
Die endgültige Höhe der Betriebskosten- und Vermögensumlage (Nr. 6 und 7) werden von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2023 festgesetzt.
ausgefertigt: 19.04.2023
Rainer Schäuffele, Verbandsvorsitzender
II. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 08.05.2023, Az.: L-02 / 902.51
die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023
gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Gleichzeitig wurden
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für den Liquiditätsplan des Wirtschaftsplans i.H.v. 2.205.500 €,
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die durch Kredite zu finanzierende
Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für den Liquiditätsplan des
Wirtschaftsplans i.H.v. 365.600 €
sowie
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite für
den Wirtschaftsplan i.H.v. 400.000 €
genehmigt.
BWG 815.91: Wirtschaftsplan 2023/22.05.2023-Hu.