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Pressemitteilungen

 

Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe

Sitz Markgröningen

Landkreis Ludwigsburg

 

I. Die Verbandsversammlung hat am 19.04.2023 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in der jeweiligen Fassung, in Verbindung mit den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) den Wirtschaftsplan 2 0 2 3 beschlossen.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2 0 2 3 (01.01.2023 – 31.12.2023) wird festgestellt:

 

1. Erfolgsplan                                                                                                                     EUR

 

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

1.945.200

 

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

1.945.200

 

Jahresergebnis

0

 

2. Liquiditätsplan                                                                                                                EUR

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.895.200

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.428.000

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

467.200

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.231.500

2.6

veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 2.231.500

2.7

veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

-1.764.300

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.205.500

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

441.200

2.10

veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

1.764.300

2.11

veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10)

0

 

3. Kreditaufnahmen                                                                                                           EUR

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

2.205.500

 

4. Verpflichtungsermächtigungen                                                                                   EUR

Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

365.600

 

5. Kassenkredite                                                                                                                 EUR

Höchstbetrag der Kassenkredite

400.000

6. Die Jahresumlage (Betriebskostenumlage) nach § 12 der Verbandssatzung wird

vorläufig auf                                                                                                    1.855.400 €

festgesetzt.

 

Sie setzt sich zusammen aus:

 a)  der Umlage der festen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 a) der Verbandssatzung in

      Höhe von 8.436,46 € je Liter pro Sekunde Beteiligungsquote

      b)  der Umlage der beweglichen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 b) der Verbands- 

satzung in Höhe von 0,61140 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser.

 

7. Eine Umlage für den Kapitalbedarf (Vermögensumlage) nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung wird im Wirtschaftsjahr 2023 nicht erhoben.

 

Die endgültige Höhe der Betriebskosten- und Vermögensumlage (Nr. 6 und 7) werden von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2023 festgesetzt.

 

ausgefertigt: 19.04.2023

Rainer Schäuffele, Verbandsvorsitzender

 

II. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 08.05.2023, Az.: L-02 / 902.51

    die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023

    gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

 

    Gleichzeitig wurden

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen

      Kreditaufnahmen für den Liquiditätsplan des Wirtschaftsplans i.H.v. 2.205.500 €,

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die durch Kredite zu finanzierende

      Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für den Liquiditätsplan des  

      Wirtschaftsplans i.H.v. 365.600 €

    sowie

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite für

      den Wirtschaftsplan i.H.v. 400.000 €

    genehmigt.

 

III. Der Wirtschaftsplan wird gemäß § 17 der Verbandssatzung bekannt gemacht und

     liegt von Donnerstag, 25.05.2023 bis Montag, 05.06.2023  - je einschließlich -

     zur Einsichtnahme während der üblichen Sprechzeiten bei der Geschäftsstelle

     des Zweckverbands Besigheimer Wasserversorgungsgruppe im Rathaus der

               Stadt Markgröningen, Marktplatz 1, 71706 Markgröningen, 2. Stock –

               Zimmer 25 aus.

 

IV. Hinweis nach § 4 Abs. 4 Satz 4 Gemeindeordnung (GemO):

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-

ordnung für   Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim

Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn

sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung

gegenüber dem Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe geltend

gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu

bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,

die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

          BWG 815.91: Wirtschaftsplan 2023/22.05.2023-Hu.