Pressemitteilungen
Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe
Sitz Markgröningen
Landkreis Ludwigsburg
I. Die Verbandsversammlung hat am 19.04.2023 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in der jeweiligen Fassung, in Verbindung mit den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) den Wirtschaftsplan 2 0 2 3 beschlossen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2 0 2 3 (01.01.2023 – 31.12.2023) wird festgestellt:
1. Erfolgsplan EUR
|
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge |
1.945.200 |
|
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen |
1.945.200 |
|
Jahresergebnis |
0 |
2. Liquiditätsplan EUR
2.1 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit |
1.895.200 |
2.2 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit |
1.428.000 |
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
467.200 |
2.4 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
0 |
2.5 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
2.231.500 |
2.6 |
veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) |
- 2.231.500 |
2.7 |
veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
-1.764.300 |
2.8 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
2.205.500 |
2.9 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
441.200 |
2.10 |
veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) |
1.764.300 |
2.11 |
veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) |
0 |
3. Kreditaufnahmen EUR
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen |
2.205.500 |
4. Verpflichtungsermächtigungen EUR
Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
365.600 |
5. Kassenkredite EUR
Höchstbetrag der Kassenkredite |
400.000 |
6. Die Jahresumlage (Betriebskostenumlage) nach § 12 der Verbandssatzung wird
vorläufig auf 1.855.400 €
festgesetzt.
Sie setzt sich zusammen aus:
a) der Umlage der festen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 a) der Verbandssatzung in
Höhe von 8.436,46 € je Liter pro Sekunde Beteiligungsquote
b) der Umlage der beweglichen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 b) der Verbands-
satzung in Höhe von 0,61140 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser.
7. Eine Umlage für den Kapitalbedarf (Vermögensumlage) nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung wird im Wirtschaftsjahr 2023 nicht erhoben.
Die endgültige Höhe der Betriebskosten- und Vermögensumlage (Nr. 6 und 7) werden von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2023 festgesetzt.
ausgefertigt: 19.04.2023
Rainer Schäuffele, Verbandsvorsitzender
II. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 08.05.2023, Az.: L-02 / 902.51
die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023
gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Gleichzeitig wurden
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für den Liquiditätsplan des Wirtschaftsplans i.H.v. 2.205.500 €,
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die durch Kredite zu finanzierende
Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für den Liquiditätsplan des
Wirtschaftsplans i.H.v. 365.600 €
sowie
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite für
den Wirtschaftsplan i.H.v. 400.000 €
genehmigt.
III. Der Wirtschaftsplan wird gemäß § 17 der Verbandssatzung bekannt gemacht und
liegt von Donnerstag, 25.05.2023 bis Montag, 05.06.2023 - je einschließlich -
zur Einsichtnahme während der üblichen Sprechzeiten bei der Geschäftsstelle
des Zweckverbands Besigheimer Wasserversorgungsgruppe im Rathaus der
Stadt Markgröningen, Marktplatz 1, 71706 Markgröningen, 2. Stock –
Zimmer 25 aus.
IV. Hinweis nach § 4 Abs. 4 Satz 4 Gemeindeordnung (GemO):
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-
ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber dem Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
BWG 815.91: Wirtschaftsplan 2023/22.05.2023-Hu.