Finanzen
Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe
Sitz Markgröningen
Landkreis Ludwigsburg
I. Die Verbandsversammlung hat am 11.12.2024 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in der jeweiligen Fassung, in Verbindung mit den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) den Wirtschaftsplan 2 0 2 5 beschlossen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2 0 2 5 (01.01.2025 – 31.12.2025) wird festgestellt:
1. Erfolgsplan
| Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 2.172.000 € | |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 2.172.000 € | |
| Jahresergebnis | 0 € |
2. Liquiditätsplan
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.169.700 € |
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.545.000 € |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 624.700 € |
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.813.500 € |
| 2.6 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 1.813.500 € |
| 2.7 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | -1.188.800 € |
| 2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.821.800 € |
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -633.000 € |
| 2.10 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 1.188.800 € |
| 2.11 | veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 0 € |
3. Kreditaufnahmen
| Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen | 1.813.500 € |
4. Verpflichtungsermächtigungen
| Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 950.000 € |
5. Kassenkredite
| Höchstbetrag der Kassenkredite | 400.000 € |
6. Die Jahresumlage (Betriebskostenumlage) nach § 12 der Verbandssatzung wird
vorläufig auf 2.140.200 €
festgesetzt.
Sie setzt sich zusammen aus:
a) der Umlage der festen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 a) der Verbandssatzung in
Höhe von 11.840,63 € je Liter pro Sekunde Beteiligungsquote
b) der Umlage der beweglichen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 b) der Verbands-
satzung in Höhe von 0,62062 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser.
7. Eine Umlage für den Kapitalbedarf (Vermögensumlage) nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung wird im Wirtschaftsjahr 2025 nicht erhoben.
Die endgültige Höhe der Betriebskosten- und Vermögensumlage (Nr. 6 und 7) werden von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2025 festgesetzt.
ausgefertigt: 11.12.2024
Rainer Schäuffele, Verbandsvorsitzender
II. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 14.01.2025
die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025
gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Gleichzeitig wurden
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für den Liquiditätsplan des Wirtschaftsplans i.H.v. 1.813.500 €,
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die durch Kredite zu finanzierende
Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für den Liquiditätsplan des
Wirtschaftsplans i.H.v. 950.000 €
sowie
- nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite für
den Wirtschaftsplan i.H.v. 400.000 €
genehmigt.
aktualisiert 20.06.2025/Hu.



