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Finanzen

 

 

 

Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe

Sitz Markgröningen

Landkreis Ludwigsburg

 

I. Die Verbandsversammlung hat am 18.12.2025 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in der jeweiligen Fassung, in Verbindung mit den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) den Wirtschaftsplan 2 0 2 6 beschlossen.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2 0 2 6 (01.01.2026 – 31.12.2026) wird festgestellt:

 

1. Erfolgsplan                                                                                                                     

 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

2.208.000 €

 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

2.208.000 €

 Jahresergebnis

0 €

 

2. Liquiditätsplan                                                                                                                

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.208.000 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.558.900 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

649.100 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.336.500 €

2.6

veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 1.336.500 €

2.7veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

- 687.400 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.336.500 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

656.800 €

2.10veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

679.700 €

2.11veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-7.700 €

 

3. Kreditaufnahmen                                                                                                          

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

1.336.500 €

 

4. Verpflichtungsermächtigungen                                                                                   

Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

1.700.000 €

 

5. Kassenkredite                                                                                                                 

Höchstbetrag der Kassenkredite

400.000 €

6. Die Jahresumlage (Betriebskostenumlage) nach § 12 der Verbandssatzung wird

vorläufig auf                                                                                                    2.145.500 €

festgesetzt.

Sie setzt sich zusammen aus:

 a)  der Umlage der festen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 a) der Verbandssatzung in

      Höhe von 11.498,96 € je Liter pro Sekunde Beteiligungsquote

      b)  der Umlage der beweglichen Kosten gemäß § 12 Abs. 2 b) der Verbands- 

satzung in Höhe von 0,64098 € pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser.

 

7. Eine Umlage für den Kapitalbedarf (Vermögensumlage) nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung wird im Wirtschaftsjahr 2026 nicht erhoben.

 

Die endgültige Höhe der Betriebskosten- und Vermögensumlage (Nr. 6 und 7) werden von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2026 festgesetzt.

 

II. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 08.01.2026

    die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2026

    gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

 

    Gleichzeitig wurden

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen

      Kreditaufnahmen für den Liquiditätsplan des Wirtschaftsplans i.H.v. 1.336.500 €,

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO die durch Kredite zu finanzierende

      Beträge der Verpflichtungsermächtigungen für den Liquiditätsplan des  

      Wirtschaftsplans i.H.v. 1.700.000 €

    sowie

    - nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO der Höchstbetrag der Kassenkredite für

      den Wirtschaftsplan i.H.v. 400.000 €

    genehmigt.

 

         aktualisiert 19.01.2026/Hu.