Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Der Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe (BWG) ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Zweckverbandes Besigheimer Wasserversorgungsgruppe www.besigheimer-wasserversorgungsgruppe.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei, werden jedoch Zug um Zug barrierefrei gestaltet:
Teile der Texte, die vor dem 07.03.2025 erfasst wurden. Sie werden zeitnah überarbeitet und anschließend in verständlicher (leichter) Sprache verfasst.
Eine Vorlesefunktion (Screenreader) ist noch nicht eingerichtet.
PDF-Dokumente und Broschüren wurden noch nicht barrierefrei umgewandelt.
Der Zweckverband Besigheimer Wasserversorgungsgruppe arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.